Im Straßenverkehr kann schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit schwerwiegende, ja sogar dramatische Folgen für andere haben – umso mehr, wenn man hinter dem Steuer von eineinhalb Tonnen Metall sitzt. Aber kann man wirklich noch von einem Unfall sprechen, wenn diese Person unter Alkoholeinfluss oder mit überhöhter Geschwindigkeit fährt?
Jetzt nicht mehr. Seit April dieses Jahres gibt es in unserem Strafgesetzbuch den Begriff „Tötung im Straßenverkehr“, der zu bestimmten extremen Verhaltensweisen im Straßenverkehr besser passt und mit strengeren Strafen verbunden ist. Das ist eine Maßnahme, die vom wallonischen Fahrradfahrerverband Avello aktiv unterstützt worden ist und dementsprechend begrüßt wird.
Dass das Thema Gewalt im Straßenverkehr sehr wohl als vorsätzliche Handlung angesehen wird, hat u.a. das Urteil der Geschworenen im Prozess gegen Paolo Falzone gezeigt. Das Drama von Strepy-Bracquenies hat zwar allein durch sein Ausmaß einen tiefen Eindruck hinterlassen, gleichzeitig hat es aber auch ein gewalttätiges, egoistisches und gefährliches Verhalten im Straßenverkehr offenbart, das allzu oft übersehen wird. Ein Verhalten, für das nun ein passender Begriff in unserem Strafgesetzbuch steht, durch den es zu angemessener Bestrafung kommt.
Avello 04/2026

